Sie haben eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung von uns erhalten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den Mahngebühren.
Gemäß den Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Gemeindewerke Hünxe GmbH, gültig seit 1. August 2015:
Endpreis
Mahngebühren je Mahnung
3 Euro
Einsatz eines Beauftragten zum Inkasso/
zur Zwischenablesung
nach tatsächlichem Aufwand
Rücklastgebühren der Bank
nach tatsächlichem Aufwand
Für die Unterbrechung oder die Wiederaufnahme der Gasversorgung, den Aus- oder Einbau eines Gaszählers, die Trennung eines Anschlusses oder die außerturnusmäßige Ablesung werden dem Gaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister der Gemeindewerke Hünxe GmbH berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 Euro, weiterberechnet. Sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag oder dem Ersatzversorgungsverhältnis, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde, ist die Weiterberechnung umsatzsteuerfrei.