Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.
Wasserwerk Bocholtwelmen
Aufbereitungsstoff
Chemische Formel
Zweck
Sauerstoff
O2
Oxidation
Quarzsand
Partikelentfernung
Natriumhypochlorit
NaClO
Desinfektion (bei Bedarf)
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