Rechtliches
Wichtig! Bitte fügen Sie dem Antrag einen geeigneten Nachweis (z. B. die Rechnung) bei.
Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate bei einer Förderung für Stromkunden (s.o.) Strom bzw. bei einer Förderung für Gaskunden (s.o.) Erdgas von der Gemeindewerke Hünxe GmbH bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitan eilig zurückzuzahlen. Die Photovoltaikanlagen-Förderung wird nur Privatkunden gewährt, die den selbsterzeugten Strom anteilig selbst nutzen.
Gültig nur im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Hünxe GmbH vom 01.01.2019 bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.
* Gefördert werden intelligente Ladekabel mit dem Stecker Typ 1 & Typ 2. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines Öko Autostrom-Vertrags.